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Kinder lernen im Kindergarten

MKT & MVT Finanzierung

Abstrakt Farben 11

 

  • Das MKT/ MVT kann in Einzelfällen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld.

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  • Sie können ebenfalls, nach SGB VIII §§ 27-35a, einen Antrag beim zuständigen Sozial- oder Jugendamt auf Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher stellen. Hier werden Bedarf und Umfang der Förderung ermittelt und ggf. die Finanzierung des Trainings übernommen. Voraussetzung ist eine Heilpädagogische - Verordnung  ihres Kinderarztes, Psychotherapeuten etc.

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  • Kosten können eventuell durch Schul­vereine oder den Kindergarten übernommen werden.

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  • Die Trainings können privat finanziert werden. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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