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Abstrakt Farben 11
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Heilpädagogik

richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund verschiedener Umstände einen erschwerten Start ins Leben hatten, an Kinder mit einer angeborenen oder erworbenen Behinderung oder von dieser bedroht sind. Sie bietet Unterstützung für alle, die Förderung in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten benötigen.

Die heilpädagogische Förderung richtet sich ebenfalls an die Eltern und Erziehungsberechtigten, die sich Sorgen um die Entwicklung ihrer Kinder machen und Entwicklungsverzögerungen bzw. Entwicklungsbesonderheiten im Vergleich zu den anderen gleichaltrigen Kindern beobachten.

Aufgabe der Heilpädagogik

Heilpädagogik hilft Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensstörungen, psychischen, körperlichen, geistigen und/oder sprachlichen Beeinträchtigungen sowie deren Umfeld durch den Einsatz entsprechender heilpädagogisch-therapeutischer Angebote. Unser Ziel ist es, eine umfassende Entwicklung eines Kindes/Klienten zu erreichen. Im Mittelpunkt der heilpädagogischen Behandlung steht immer die Rücksicht auf die Eigenarten, Begabungen, Ressourcen und die Individualität jedes Menschen.

Ganzheitliche Entwicklungsförderung

Kinder mit Entwicklungsschwierigkeiten brauchen individuelle, ganzheitliche Förderung und Unterstützung, um ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln. In der frühen Entwicklungsförderung trägt die Heilpädagogik in besonderem Maße zu einer Frühförderung entwicklungsgefährdeter Kinder bei. Besonders im Vorschulalter, einer Zeit komplexer Lernfähigkeit, ist es notwendig, Entwicklungsrisiken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu behandeln. Die heilpädagogischen Methoden bieten eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, Übungen und Ideen für die ganzheitliche Förderung, beispielsweise in den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Kognition, Sprache, schulische Fertigkeiten oder Sozialverhalten.

Finanzierung

Die Heilpädagogische Frühförderung/Entwicklungsförderung stellt eine Leistung dar, welche beim zuständigen Sozialamt (für die Vorschulkinder) sowie beim Jugendamt (für die Schulkinder und Jugendlichen) beantragt werden kann. Die heilpädagogische Förderung steht jedem Kind, das einen Förderbedarf aufweist, zu.

Gerne stehe ich Ihnen bei der Beantragung der heilpädagogischen Förderung zur Verfügung.

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Kinder in der Kindertagesstätte

Die Feststellung eines heilpädagogischen Förderbedarfs erfolgt anhand spezifischer Indikatoren.

 

Diese umfassen:
auffällige Bewegungsabläufe, fehlende Reaktion auf Ansprache, Aufmerksamkeitsdefizite, ADHS oder ADS, ASS, auffälliges Sozial- und Interaktionsverhalten, geistige, körperliche und/ oder seelische Behinderung, Entwicklungsverzögerungen, Schwierigkeiten bei den Hausaufgaben, Probleme in der Sprachentwicklung, Verzögerte Entwicklung in verschiedenen Bereichen, Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsverarbeitung, Verzögerte allgemeine Entwicklung, Unkonzentriertheit und Ablenkbarkheit, Ungeschickt in der Bewegung, Traumatisierung durch Erlebnisse wie Missbrauch oder Krieg, nicht in der Lage, sich allein zu beschäftigen, kaum oder kein Kontakt zu Gleichaltrigen, aggressives Verhalten, Wutanfälle, wirkt sehr überempfindlich, kann seine Kraft nicht angemessen einschätzen und dosieren, verhält sich unruhig oder ruhig, hat wenig Interesse am Spiel, spielt immer das Gleiche, zeigt Verhaltensauffälligkeiten, traut sich wenig zu, hat Ängste, reagiert unangemessen auf Wünsche und zieht sich zurück.

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Die genannten Auffälligkeiten und Verhaltensweisen können für die gesamte Familie zu einer Belastung werden. Sie können als erste Anzeichen dafür gewertet werden, dass das Kind sich in einer kritischen Entwicklungsphase befindet und heilpädagogische Förderung benötigt.

Praxis für Heilpädagogik, Kunsttherapie & Kunstangebote

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