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Finanzierung

Die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung heilpädagogischer Leistungen sind in den Sozialgesetzbüchern VIII (Kinder- und Jugendhilfe §§ 27-35a) und IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung-SGB IX § 79) geregelt.


Heilpädagogische Förderung im Rahmen der mobilen Frühförderung/Entwicklungsförderung, der Eingliederungshilfe im Kindergarten oder in den familiären Kontext kann beim zuständigen Sozialamt, bzw. Jugendamt (Stadt Mannheim) beantragt werden.


Die Kostenübernahme setzt voraus, dass ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wird und ein kinderärztliches/psychologisches Gutachten mit eine Diagnose und eine Empfehlung über heilpädagogische Förderung vorliegt.

 

Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Bewilligung der heilpädagogischen Frühförderung/ Entwicklungsförderung bei der Stadt Mannheim.

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Für alle Angebote der Praxis - Blickpunkt - besteht die Möglichkeit der Selbstfinanzierung.

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